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OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 W 1056/04 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:AktG, ZPO
Schlagworte:Widerlegung der Abhängigkeitsvermutung, keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren
Stichwort:keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren
Leitsatz:1. Zur Widerlegung der Vermutung nach § 17 Abs. 2 AktG, dass ein in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.

2. Im sogenannten Freigabeverfahren nach § 327 e Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 319 Abs. 5 und 6 AktG ist die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht statthaft.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 W 1056/04




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