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Keine Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG bei Barlohn

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 44/05 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Keine Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG bei Barlohn
Stichwort:Keine Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG bei Barlohn
Leitsatz:Gibt der Arbeitgeber Provisionen, die er von Verbundunternehmen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhalten hat, in bestimmten Fällen an eigene Arbeitnehmer weiter, gewährte er Bar- und nicht Sachlohn, wenn eine Vermittlungsleistung nur den Verbundunternehmen erbracht wird und auch nur diesen gegenüber Ansprüche bestehen, mit der Folge, dass weitergeleitete Provisionen nicht nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten sind.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 44/05




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