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keine Prüfung trotz Anhaltspunkten

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 512/08 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, keine Prüfung trotz Anhaltspunkten
Stichwort:keine Prüfung trotz Anhaltspunkten
Leitsatz:Anlass für die Prüfung der Frage der Unterbringung besteht - auch nach der Neufassung des § 64 StGB - dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind und sich eine entsprechende Prüfung für den Tatrichter daher aufdrängen musste.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 512/08




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