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Keine Prozesskostenvorschusspflicht für Verfahrensgegner in Ratenform neben eigener PKH-Ratenverpflichtung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 10 WF 222/09 vom 29.07.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Prozesskostenvorschuss, Keine Prozesskostenvorschusspflicht für Verfahrensgegner in Ratenform neben eigener PKH-Ratenverpflichtung
Stichwort:Keine Prozesskostenvorschusspflicht für Verfahrensgegner in Ratenform neben eigener PKH-Ratenverpflichtung
Leitsatz:Eine Prozesspartei, die selbst Prozesskostenhilferaten zu zahlen hat, ist daneben nicht auch noch verpflichtet, dem Prozessgegner einen Prozesskostenvorschuss in Ratenform zu erbringen, weil dieses nicht der Billigkeit entspricht.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 10 WF 222/09




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