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Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach Verfahrensbeendigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 4 Ta 435/05 vom 12.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach Verfahrensbeendigung
Stichwort:Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach Verfahrensbeendigung
Leitsatz:Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen ausdrücklichen Antrag voraus, der vor Instanz- oder Verfahrensende gestellt werden muss.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 435/05




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