( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKeine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren 

Keine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 4 Ta 259/02 vom 14.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren
Stichwort:Keine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren
Leitsatz:1. Ist die Güteverhandlung erfolglos geblieben, so stellt ein sodann verkündeter Beschluß des Inhalts: "Kammertermin wird auf Antrag einer der Parteien anberaumt", zwar keine förmliche Ruhensanordnung dar. In der Sache selbst hat ein solcher Beschluß aber die Wirkung einer Ruhensanordnung, so daß nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist die Klagerücknahme fingiert wird (analog § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG i.V.m. § 269 Abs. 3 ZPO). Für eine solche Fallgestaltung kann in der Regel nachträglich keine Prozeßkostenhilfe mehr gewährt werden.

2. Etwas anderes kann bei einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch gelten. Als Umkehrschluß aus § 124 Nr. 2 ZPO folgt aber auch bei einer solchen Fallgestaltung, daß die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe von vornherein versagt werden kann, wenn die PKH-Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse macht. Grob nachlässig sind die unrichtigen Angaben, wenn die Partei die jedem einleuchtende Sorgfalt bei Zusammenstellung und Überprüfung der Angaben außer acht gelassen hat.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 259/02




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/keine-pkh-bewilligung-fuer-ein-nicht-mehr-betriebenes-verfahren

"Keine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN