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Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 23/07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin, Gleichstellung der unterhaltenen Person nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. vom 20.12.2001
Stichwort:Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin
Leitsatz:Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG abziehbar (gegen BMF-Schreiben vom 28. März 2003, BStBl I 2003, 243).
Volltext: BFH - Urteil, III R 23/07




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