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keine Notwendigkeit einer Änderungskündigung zur beabsichtigten Vergütungsreduzierung infolge eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Kindertagesstätte

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SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 9 Sa 1123/01 vom 15.04.2002

Rechtsgebiete:BAT-O
Schlagworte:Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte, keine Notwendigkeit einer Änderungskündigung zur beabsichtigten Vergütungsreduzierung infolge eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Kindertagesstätte
Stichwort:keine Notwendigkeit einer Änderungskündigung zur beabsichtigten Vergütungsreduzierung infolge eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Kindertagesstätte
Leitsatz:1. Die Höhe der Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte richtet sich für den Bereich der Vergütungsordnung VKA jeweils nach der Zahl der vergebenen Plätze im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember des Vorjahres.

2. Sinkt die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ab, so ist der Arbeitgeber zu einer Vergütungsanpassung ohne Ausspruch einer Änderungskündigung berechtigt.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 9 Sa 1123/01




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