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keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

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OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III-5 Ss 130/07 - 61/07 I vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen
Stichwort:keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen
Leitsatz:Der "bloß" rücksichtslose Überholer macht sich in aller Regel nicht nach § 240 StGB wegen Nötigung strafbar, denn die Einwirkung seines Fahrverhaltens auf andere Verkehrsteilnehmer ist im Zweifel nicht der Zweck, sondern nur die in Kauf genommene Folge seiner Fahrweise.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, III-5 Ss 130/07 - 61/07 I




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