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Keine Neubewilligung von PKH nach vorherigem Entzug

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 4 Ta 425/05 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine Neubewilligung von PKH nach vorherigem Entzug
Stichwort:Keine Neubewilligung von PKH nach vorherigem Entzug
Leitsatz:Nach einer Entziehung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO kommt eine Neubewilligung für dieselbe Instanz nach Verfahrensbeendigung nicht mehr in Betracht.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 425/05




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