JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > Keine Nachberechnung von Notargebühren nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Keine Nachberechnung von Notargebühren nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens |
| Stichwort: | Keine Nachberechnung von Notargebühren nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens |
| Leitsatz: | Die materielle Rechtskraft der im Verfahren nach § 156 KostO ergangenen gerichtlichen Entscheidung hindert den Notar, für dasselbe gebührenflichtige Geschäft Kosten nachzuerheben, etwa wegen Annahme eines höheren Geschäftswertes (Bestätigung von Senat DNotZ 1963, 346 = Rpfleger 1962, 456). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 507/01 | |
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