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Keine Minderung der Einkünfte des Kindes bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages um die Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 4/07 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Keine Minderung der Einkünfte des Kindes bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages um die Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung, einer privaten Rentenversicherung und einer Kfz-Haftpflichtversicherung
Stichwort:Keine Minderung der Einkünfte des Kindes bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages um die Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung
Leitsatz:1. Bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag überschreiten, sind die Einkünfte weder um die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer noch um die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu kürzen.

2. Beiträge für eine private Rentenversicherung mindern die Einkünfte jedenfalls dann nicht, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
Volltext: BFH - Urteil, III R 4/07




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