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Keine Mietzahlungspflicht bei Gebrauchshinderung durch Doppelvermietung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 100/03 vom 19.05.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Keine Mietzahlungspflicht bei Gebrauchshinderung durch Doppelvermietung
Stichwort:Keine Mietzahlungspflicht bei Gebrauchshinderung durch Doppelvermietung
Leitsatz:1. Wird der Mieter durch doppelte Vermietung am Gebrauch der Mietsache gehindert, so entfällt seine Pflicht zur Zahlung des Mietzinses, ohne dass es der ausdrücklichen Geltendmachung eines Minderungsanspruchs bedarf.

2. Zu den Voraussetzungen einer Mietzahlung unter Vorbehalt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 100/03




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