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keine Ladung des Verteidigers

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 851/08 vom 02.12.2008

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Verteidiger mit Vollmacht, keine Ladung des Verteidigers, notfalls telefonische Mitteilung des Termins an Verteidiger
Stichwort:keine Ladung des Verteidigers
Leitsatz:In dem Fall, dass eine förmliche Ladung des Verteidigers unter Einhaltung der Ladungsfrist nicht mehr möglich gewesen wäre, weil die Weiterleitung eines entsprechenden Bestellungsschreibens das Gericht erst kurz vor der Hauptverhandlung erreicht hat, muss dem Verteidiger notfalls telefonisch Mitteilung vom Termin gemacht werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 851/08




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