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keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast

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OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 389/01 vom 13.12.2001

Rechtsgebiete:KV
Schlagworte:keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
Stichwort:keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
Leitsatz:Das unter Verwahrung gegen die Kostenlast erklärte Anerkenntnis bewirkt keine Kürzung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1202 KV.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 389/01




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