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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKeine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten Erstattungsansprüchen 

Keine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten Erstattungsansprüchen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 274/04 vom 27.05.2004

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Keine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten Erstattungsansprüchen
Stichwort:Keine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten Erstattungsansprüchen
Leitsatz:1. Den Parteien eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht bleibt es unbenommen, entgegen der Regelung in § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG einen Kostenerstattungsanspruch zugunsten einer Partei zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich erfolgen.

2. Die materiell-rechtlich wirksame Vereinbarung über die Erstattung der nach § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG gesetzlich nicht erstattungsfähigen Kosten kann jedoch nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO durchgesetzt werden. Sind diese Ansprüche in einem etwaigen Vergleich nicht bereits auch der Höhe nach tituliert, muss sich der Anspruchsteller bei einem Streit hierüber auf den Prozessweg verweisen lassen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 274/04




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