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Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-)Arztes als Konkurrent im isolierten Vorverfahren zur Zulassung durch den Widerspruchsführer

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 62/04 R vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:SGB X, SGG, VwGO
Schlagworte:Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-)Arztes als Konkurrent im isolierten Vorverfahren zur Zulassung durch den Widerspruchsführer
Stichwort:Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-)Arztes als Konkurrent im isolierten Vorverfahren zur Zulassung durch den Widerspruchsführer
Leitsatz:Weist der Berufungsausschuss den Widerspruch eines (Zahn-)Arztes gegen die Zulassung eines Konkurrenten zurück, so kann der Widerspruchsführer nicht zur Erstattung der Aufwendungen des Konkurrenten zur Rechtsverteidigung im isolierten Vorverfahren verpflichtet werden (Abgrenzung zu BSG vom 18.12.1996 - 6 RKa 33/95 = SozR 3-1300 § 63 Nr 9).
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 62/04 R




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