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Keine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 93 d ZPO

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 2 WF 107/06 vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 93 d ZPO
Stichwort:Keine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 93 d ZPO
Leitsatz:Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO, nach der die Anfechtung von Kostenentscheidungen unzulässig ist, wenn nicht zugleich in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird, ist nach ihrem Sinn und Zweck auch auf Urteile anzuwenden, mit denen dem obsiegenden Beklagten gemäß § 93 d ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 2 WF 107/06




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