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Keine Irreführung des Verbrauchers durch unterschiedliche Angaben über Deckvermögen und Ergiebigkeit einer Dispersionsfarbe

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 48/02 vom 24.10.2002

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Keine Irreführung des Verbrauchers durch unterschiedliche Angaben über Deckvermögen und Ergiebigkeit einer Dispersionsfarbe
Stichwort:Keine Irreführung des Verbrauchers durch unterschiedliche Angaben über Deckvermögen und Ergiebigkeit einer Dispersionsfarbe
Leitsatz:Enthalten die auf Farbeimern für Dispersionsfarbe aufgedruckten Verwendungshinweise zum einen die Angabe "1 Liter für 10 m2", zum anderen aber auch die Angabe "Deckvermögen DIN EN 13300 Klasse 1 (bei einer Ergiebigkeit von ca. 8 m2/Liter)"; so liegt darin keine Irreführung des Verbrauchers. Für den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher ist erkennbar, dass Deckvermögen und Ergiebigkeit einer Farbe nicht immer gleich sind, sondern von der Art ihrer Verwendung abhängen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 48/02




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