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keine Höchstgrenze von 78 Wochen

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BSG – Urteil, B 2 U 31/06 R vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit - Beendigung - Dauer - Verweisungstätigkeit - Prognose - keine Höchstgrenze von 78 Wochen
Stichwort:keine Höchstgrenze von 78 Wochen
Leitsatz:1. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht dem in der gesetzlichen Krankenversicherung.

2. Der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung.

3. Die Beurteilung, ob mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist, erfordert eine Prognoseentscheidung des Unfallversicherungsträgers.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 31/06 R




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