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keine Haftung der Pflegeeltern als Interessenschuldner

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 170/01 vom 23.11.2001

Rechtsgebiete:KostO, BGB
Schlagworte:Verfahren über Verbleibensanordnung, keine Haftung der Pflegeeltern als Interessenschuldner
Stichwort:keine Haftung der Pflegeeltern als Interessenschuldner
Leitsatz:Beantragen Pflegeeltern eine Verbleibensanordnung des Kindes gemäß § 1632 Absatz 4 BGB, so haften sie regelmäßig nicht für die gerichtlichen Auslagen des Verfahrens.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 170/01




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