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keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 ZB 02.199 vom 05.02.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GKG
Schlagworte:AsylbLG, Antrag auf Zulassung der Berufung, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine Zugrundelegung des Jahresbetrages der wiederkehrenden Leistungen im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung, wenn der Gesamtbetrag der geforderten Leistung geringer ist, keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetz lösen lässt
Stichwort:keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 ZB 02.199




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