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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten 

keine gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 U 1906/01 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Auskunft über Kosten von Bezugsrechten an Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitnehmer, keine gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten
Stichwort:keine gleichzeitige Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur gegenseitigen Einräumung von Bezugsrechten
Leitsatz:1. Der Vorstand hat den Aktionären auf deren Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über die Kosten der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstand, Arbeitnehmer und Aufsichtsrat zu geben.

2. Ermächtigt die Hauptversammlung gleichzeitig Vorstand und Aufsichtsrat, sich gegenseitig Bezugsrechte zu gleichwertigen Bedingungen einzuräumen, so ist das nicht nur mit der Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat, sondern auch mit der vom Aufsichtsrat auszuübenden Kontrolle des Vorstandes unvereinbar.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 U 1906/01




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