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Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten einer ihre Wohnanschrift nicht nennenden Partei

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 239/99 vom 23.11.1999

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten einer ihre Wohnanschrift nicht nennenden Partei
Stichwort:Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten einer ihre Wohnanschrift nicht nennenden Partei
Leitsatz:Anträge einer Partei auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, die sich beharrlich weigert, ihre Wohnadresse anzugeben, sind unbeachtlich. Eine fortgesetzte förmliche Befassung und Bescheidung verletzt die Fürsorgepflicht gegenüber dem Antragsgegner.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 239/99




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