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Keine Geltung des BAT für studentische Hilfskräfte

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 11 Sa 1754/03 vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Keine Geltung des BAT für studentische Hilfskräfte
Stichwort:Keine Geltung des BAT für studentische Hilfskräfte
Leitsatz:Studentische Hilfskräfte sind als wissenschaftliche Hilfskräfte i.S.d. § 3 g BAT von der Geltung des BAT ausgenommen. Sie haben keinen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach § 22 BAT i.V.m. der Vergütungsordnung (Anlage 1a und 1b zum BAT).

Dies gilt auch im zu entscheidenden Fall eines Studenten der Informatik und Geschichte, der in unterhälftiger befristeter Beschäftigung für das Akademische Auslandsamt der Universität die Homepage der Universität für ausländische Studieninteressierte neu zu strukturieren hatte.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 1754/03




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