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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine Gefahr neuer einschlägiger Straftaten 

keine Gefahr neuer einschlägiger Straftaten

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 224/08 vom 17.06.2008

Ein sachlich-rechtlicher Mangel liegt darin, wenn die Berufungskammer, obwohl sie eine überlange Verfahrensdauer im Berufungsverfahren, die nicht in der Sphäre des Angeklagten begründet ist, angenommen hat, ohne nähere Begründung zu derselben Strafe kommt wie das Amtsgericht und auch keine Ausführungen dazu macht hat, ob und ggfls. welcher konkret bezifferter Teil der verhängten Strafe als verbüßt gilt.

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