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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKeine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf. 

Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 20.02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, DRiG, BRRG, BBesG
Schlagworte:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Stichwort:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Leitsatz:Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 20.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 22.02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, DRiG, BRRG, BBesG
Schlagworte:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Stichwort:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Leitsatz:Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20.02 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 22.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 19.02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, DRiG, BRRG, BBesG
Schlagworte:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Stichwort:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Leitsatz:Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20.02 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 19.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 21.02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, DRiG, BRRG, BBesG
Schlagworte:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Stichwort:Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Leitsatz:Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20.02 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 21.02


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