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keine Feststellung des Umfangs des Sondereigentums bei Veräußerungszustimmung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 147/01 vom 19.09.2001

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:keine Feststellung des Umfangs des Sondereigentums bei Veräußerungszustimmung
Stichwort:keine Feststellung des Umfangs des Sondereigentums bei Veräußerungszustimmung
Leitsatz:Wegen der Zuständigkeit der Prozessgerichte für Streitigkeiten über den Gegenstand, den Inhalt und den Umfang des Sondereigentums (BGHZ 130, 159) kann in einem Wohnungseigentumsverfahren über die Verpflichtung zur Veräußerungszustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG nicht mit bindender Wirkung unter allen Beteiligten festgestellt werden, welchen Umfang das Sondereigentum nach dem Grundbuchinhalt hat. Mangels präjudizieller Wirkung kann die Gemeinschaft die Veräußerungszustimmung nicht mit der Begründung verweigern, ein Wohnungseigentümer habe Teile des Gemeinschaftseigentums mitverkauft.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 147/01




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