JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine extremen Gefahren
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Afghanistan, Abschiebungsverbot, DVPA, hezb-i-islami, allgemeine Sicherheitslage, Versorgungslage, keine extremen Gefahren, männliche Flüchtlinge mittleren Alters |
| Stichwort: | keine extremen Gefahren |
| Leitsatz: | 1. Männliche Flüchtlinge mittleren Alters sind derzeit im Falle der Rückkehr nach Afghanistan in der Regel extremen allgemeinen Gefahren i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG selbst dann nicht ausgesetzt, wenn sie in ihrer Heimat auf fortbestehende familiäre Bindungen nicht zurückgreifen können. 2. Eine extreme Gefahrenlage im vorgenannten Sinne wäre nur dann gegeben, wenn der Flüchtling alsbald nach seiner Rückkehr in eine lebensbedrohliche Bedrängnis geraten würde, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 9.05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG |
| Schlagworte: | Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Afghanistan, Abschiebungsverbot, tadschikischer Volkszugehöriger, Schiit, Herat, Familienangehörige in Herat, allgemeine Sicherheitslage, Versorgungslage, keine extremen Gefahren, Männer mittleren Alters |
| Stichwort: | keine extremen Gefahren |
| Leitsatz: | Männliche Flüchtlinge mittleren Alters, die in ihrer Heimat über familiäre Strukturen verfügen, sind derzeit im Falle der Rückkehr nach Afghanistan extremen allgemeinen Gefahren i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nicht ausgesetzt. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 11.05 | |
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