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Keine Erörterungsgebühr bei Säumnis der Gegenpartei

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 1125/00 vom 19.06.2001

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Keine Erörterungsgebühr bei Säumnis der Gegenpartei
Stichwort:Keine Erörterungsgebühr bei Säumnis der Gegenpartei
Leitsatz:Eine Erörterung der Sache mit dem Gericht lässt bei Säumnis der Gegenpartei keine Erörterungsgebühr entstehen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 1125/00




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