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Keine Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr für Vergleich im schriftlichen Verfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 91/04 vom 30.07.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Keine Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr für Vergleich im schriftlichen Verfahren
Stichwort:Keine Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr für Vergleich im schriftlichen Verfahren
Leitsatz:Durch einen im schriftlichen Verfahren abgeschlossenen Vergleich entsteht weder eine Erörterungs- noch eine Verhandlungsgebühr.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 91/04




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