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keine Erhöhung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage durch einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 136/04 vom 22.09.2004

Rechtsgebiete:GKG, KSchG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:keine Erhöhung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage durch einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG
Stichwort:keine Erhöhung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage durch einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 Ta 136/04




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