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keine Entziehung wegen fehlender Mitwirkung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11a AL 5/05 R vom 31.01.2006

Rechtsgebiete:SGB III, SGB X, SGB I
Schlagworte:Arbeitslosigkeit, Beschäftigungssuche, Verletzung der Pflicht zum Nachweis von Eigenbemühungen, keine Entziehung wegen fehlender Mitwirkung, Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung, keine Umdeutung
Stichwort:keine Entziehung wegen fehlender Mitwirkung
Leitsatz:Kommt der Arbeitslose der Aufforderung der Arbeitsverwaltung, Eigenbemühungen zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit nachzuweisen, nicht nach, kann die Leistung nicht wegen fehlender Mitwirkung gemäß § 66 SGB I versagt oder entzogen werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 5/05 R




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