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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 8.01 vom 28.06.2002

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Erstattungsanspruch, kein - in Höhe als Einkommen angerechnete Kindergeld- und Wohngeldleistungen Kostenerstattung, keine - in Höhe als Einkommen angerechnete Kindergeld- und Wohngeldleistungen Sozialhilfekosten, keine Entstehung von - in Höhe als Einkommen angerechnete Kindergeld- und Wohngeldbeträge
Stichwort:keine Entstehung von
Leitsatz:Der Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfekosten nach § 107 Abs. 1 BSHG richtet sich auf aufgewendete Kosten (§ 111 Abs. 1 BSHG). Daran fehlt es, soweit Kindergeld und pauschaliertes Wohngeld als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet worden sind.

Eine erst im Erstattungsverfahren geänderte Einkommenszurechnung kann nicht nachträglich "aufgewendete Kosten" zur Entstehung bringen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 8.01




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