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Keine entsprechende Anwendung des § 69 g I FGG auf Lebensgefährten und Verlobte

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 5/02 vom 30.01.2002

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Keine entsprechende Anwendung des § 69 g I FGG auf Lebensgefährten und Verlobte
Stichwort:Keine entsprechende Anwendung des § 69 g I FGG auf Lebensgefährten und Verlobte
Leitsatz:Gegen die Bestellung einer Betreuerin steht der Lebensgefährtin eines Betroffenen keine Beschwerde zu.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 5/02




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