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keine entsprechende Anwendung der Ausspracheausschlussregeln in § 70 Abs. 3 Satz 4 GO

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 S 124.07 vom 27.08.2007

Rechtsgebiete:BbgKWahlG, GO, LKrO, AO
Schlagworte:Antrag auf Einleitung eines Bürgerentscheides zur Abberufung einer Bürgermeisterin, beabsichtigte Aussprache vor der Beschlussfassung nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG, kein Verbot der Aussprache, keine entsprechende Anwendung der Ausspracheausschlussregeln in § 70 Abs. 3 Satz 4 GO, § 51 Abs. 3 Satz 4 LKrO und § 9 Abs. 1 Satz 6 AO
Stichwort:keine entsprechende Anwendung der Ausspracheausschlussregeln in § 70 Abs. 3 Satz 4 GO
Leitsatz:Das Brandenburgische Kommunalrecht untersagt der Gemeindevertretung nicht, vor der Beschlussfassung über die Einleitung eines Bürgerentscheides nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG eine Aussprache durchzuführen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 12 S 124.07




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