JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine Entlastung der Krankenkassen von Zuschüssen nach § 39a SGB V durch Pauschalbetrag nach § 43 Abs 5 SGB XI
| Rechtsgebiete: | SGB V, SGB X, SGB XI, BSHG, SGG |
| Schlagworte: | Krankenversicherung, Zuschuss zur stationären Sterbebegleitung in einem Hospiz, Anrechnung von Leistungen anderer Sozialleistungsträger, kein Eigenanteil des Versicherten, keine Beiladung der Rechtsnachfolger, Erstattungspflicht für vorläufige Leistungen, keine Entlastung der Krankenkassen von Zuschüssen nach § 39a SGB V durch Pauschalbetrag nach § 43 Abs 5 SGB XI, Auslegung der Regelung über Sachleistungen bei häuslicher Pflege |
| Stichwort: | keine Entlastung der Krankenkassen von Zuschüssen nach § 39a SGB V durch Pauschalbetrag nach § 43 Abs 5 SGB XI |
| Leitsatz: | Zuschüsse der Krankenkasse zur stationären Sterbebegleitung in einem Hospiz sind so zu bemessen, dass unter bestimmungsgemäßer Anrechnung der Leistungen anderer Sozialleistungsträger möglichst kein Eigenanteil des Versicherten entsteht. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 26/04 R | |
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