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keine enteignungsrechtliche Vorwirkung.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 6.98 vom 11.03.1998

Rechtsgebiete:GG, BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, Abwägungsgebot, keine enteignungsrechtliche Vorwirkung.
Stichwort:keine enteignungsrechtliche Vorwirkung.
Leitsatz:Leitsatz:

Auch ein Bebauungsplan, der sich auf die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) beschränkt, hat keine enteignungsrechtliche Vorwirkung derart, daß mit ihm - wie mit der bundesfernstraßenrechtlichen Planfeststellung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 FStrG - über die Zulässigkeit der Enteignung verbindlich entschieden wäre.

Beschluß des 4. Senats vom 11. März 1998 - BVerwG 4 BN 6.98

I. OVG Münster vom 03.11.1997 - Az.: OVG 10a D 56/95.NE -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 6.98




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