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keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Güterrechtsregister

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 380/02 vom 17.12.2002

Rechtsgebiete:BGB, GG, LPartG
Schlagworte:keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Güterrechtsregister
Stichwort:keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Güterrechtsregister
Leitsatz:Mangels Verweisung in § 7 Abs. 1 Satz 3 LPartG auch auf § 1412 BGB ist die Vereinbarung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner durch Lebenspartnerschaftsvertrag im Güterrechtsregister nicht einzutragen. Insoweit besteht keine planwidrige Regelungslücke, die durch Auslegung oder entsprechende Anwendung zu schließen wäre, und zwar auch nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Der Ausschluss einer Registereintragung verstößt nicht gegen Art. 3 GG.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 380/02




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