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Keine Einigungsgebühr bei Anerkenntnis in einem Vergleich

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 355/06 vom 01.08.2006

Rechtsgebiete:VV RVG
Schlagworte:Keine Einigungsgebühr bei Anerkenntnis in einem Vergleich
Stichwort:Keine Einigungsgebühr bei Anerkenntnis in einem Vergleich
Leitsatz:Sind der Klageantrag und ein anschließend vor dem Arbeitsgericht abgeschlossener Vergleich inhaltlich identisch, fällt eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) nicht an. Der Vertrag beschränkt sich auf ein Anerkenntnis.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 355/06




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