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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine eindeutige Zuordnung des Briefschlitzes 

keine eindeutige Zuordnung des Briefschlitzes

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 203/04 vom 01.06.2004

Für die Wirksamkeit einer nach § 180 Satz 1 ZPO bewirkten Zustellung ist Voraussetzung, dass der Briefkasten oder die ähnliche Einrichtung eindeutig der Wohnung des Zustellungsempfängers zuzuordnen sein muss.

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