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Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen

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BFH – Urteil, VII R 13/07 vom 01.04.2008

Rechtsgebiete:StBerG, Richtlinie 89/48/EWG
Schlagworte:Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen
Stichwort:Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen
Leitsatz:1. Die Eignungsprüfung gemäß § 37a Abs. 2 StBerG ist eine "Prüfung als Steuerberater" i.S. des § 35 Abs. 1 StBerG; hat ein Bewerber von den zwei Wiederholungsmöglichkeiten für die Steuerberaterprüfung erfolglos Gebrauch gemacht, steht ihm auch die Eignungsprüfung nicht mehr offen.

2. Bewerber um die Zulassung zur Prüfung als Steuerberater, die ihr berufsqualifizierendes Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen haben, können an der Eignungsprüfung auch dann nicht teilnehmen, wenn sie aufgrund dieses Hochschulstudiums in einem anderen Mitgliedstaat als Steuerberater zugelassen worden sind, nunmehr jedoch auch eine Bestellung als Steuerberater in Deutschland erstreben.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 13/07




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