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keine Darstellung der Einkommensverhältnisse zur Tatzeit

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 549/03 vom 07.10.2003

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Aufhebung, Täuschungsvorsatz, Betrug, Zahlungsunwilligkeit, fehlende Tatsachengrundlage für getroffene Feststellungen, keine Darstellung der Einkommensverhältnisse zur Tatzeit
Stichwort:keine Darstellung der Einkommensverhältnisse zur Tatzeit
Leitsatz:Zwar ist das Revisionsgericht auch an solche Schlussfolgerungen des Tatrichters gebunden, die nicht zwingend, sondern nur möglich sind. Dies gilt aber nicht, wenn sich die Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 549/03




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