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keine Bindung durch Verwaltungspraxis oder Ermessensrichtlinien anderer Behörden

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 5.97 vom 16.12.1998

Rechtsgebiete:VwGO, TGV
Schlagworte:Gewährung von Trennungsgeld aus Anlaß der Einstellung ohne Zusage der Umzugskostenvergütung während der Probezeit, Zustimmung der obersten Dienstbehörde liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen, keine Bindung durch Verwaltungspraxis oder Ermessensrichtlinien anderer Behörden, Zurückweisung der Beschwerde, keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, keine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Stichwort:keine Bindung durch Verwaltungspraxis oder Ermessensrichtlinien anderer Behörden
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 5.97




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