( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKeine Bezahlung von Zeitzuschlägen und Schichtzulagen für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung 

Keine Bezahlung von Zeitzuschlägen und Schichtzulagen für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 371/03 vom 18.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, MTV-RBG, TVG, BetrVG
Schlagworte:Keine Bezahlung von Zeitzuschlägen und Schichtzulagen für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung
Stichwort:Keine Bezahlung von Zeitzuschlägen und Schichtzulagen für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung
Leitsatz:1. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, die nach einer tariflichen Regelung als Arbeitszeit zu werten sind, sind keine Zuschläge für Mehrarbeit-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Schichtzulagen zu vergüten.

2. Übernachten Arbeitnehmer im Fahrdienst auf auswärtigen Bahnhöfen weil ihr Dienst dort laut Dienstplan am Abend endet und frühmorgens wieder beginnt, steht diesen nach dem Tarifvertrag über Entgelt, Reisekosten und Aufwandsentschädigung zwischen der XY-GmbH und der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands vom 18.08.1999 ein Übernachtungsgeld zu.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 371/03




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/keine-bezahlung-von-zeitzuschlaegen-und-schichtzulagen-fuer-zeiten-einer-arbeitsunterbrechung

"Keine Bezahlung von Zeitzuschlägen und Schichtzulagen für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN