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Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Straftaten gegen das Vermögen des Arbeitgebers oder eines Kunden

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 11 Ta 124/08 vom 15.08.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Straftaten gegen das Vermögen des Arbeitgebers oder eines Kunden
Stichwort:Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Straftaten gegen das Vermögen des Arbeitgebers oder eines Kunden
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 11 Ta 124/08




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