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Keine Beweisgebühr bei lediglich vorsorglicher Zeugenladung

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 203/04 vom 14.04.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Keine Beweisgebühr bei lediglich vorsorglicher Zeugenladung
Stichwort:Keine Beweisgebühr bei lediglich vorsorglicher Zeugenladung
Leitsatz:1. Eine Gebühr für die Vertretung im Beweisaufnahmeverfahren nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO entsteht mit der Beweisanordnung durch das Gericht. Unabhängig davon, ob dies durch gesonderten Beschluss geschieht, muss eine Anordnung zur Durchführung einer Beweisaufnahme erfolgt sein.

2. Lediglich vorbereitende Maßnahmen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung, etwa die vorsorgliche Ladung von Zeugen nach §§ 273 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, 56 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, lösen noch keine Beweisgebühr aus.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 203/04




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