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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKKeine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO neben Hebegebühr nach § 149 KostO 

Keine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO neben Hebegebühr nach § 149 KostO

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Beschluss, 8 W 249/04 vom 10.08.2004

1. Dem Notar, der im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages damit beauftragt ist, die Löschungsbewilligungen für auf dem verkauften Grundstück lastende Grundschulden einzuholen, diese treuhänderisch zu verwahren und den Ablösebetrag an die Grundpfandgläubiger von dem auf ein Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreis zu zahlen sowie den verbleibenden Rest des Kaufpreises an den Verkäufer auszukehren, steht hierfür keine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO zu, weil diese in der ebenfalls angefallenen Hebegebühr nach § 149 KostO aufgeht.

2. Ob die Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO bereits deshalb nicht anfällt, weil gleichzeitig eine Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 1 KostO entsteht, kann deshalb jedenfalls in den Fällen der Abwicklung über ein Notaranderkonto und des Anfalls einer Gebühr nach § 149 KostO offen bleiben.

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