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Keine Beschwerde gegen Versagung eines Schriftsatznachlasses

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 99/03 vom 10.11.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Keine Beschwerde gegen Versagung eines Schriftsatznachlasses
Stichwort:Keine Beschwerde gegen Versagung eines Schriftsatznachlasses
Leitsatz:Das in § 139 Abs. 5 ZPO bestimmte Recht zur Beantragung einer Schriftsatzfrist hat kein das Verfahren betreffendes Gesuch i.S.v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zum Gegenstand. Seine Verletzung kann nicht isoliert mit der sofortigen Beschwerde, sondern nur mit Rechtsmitteln gegen die Endentscheidung geltend gemacht werden.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 99/03




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