JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > K > keine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | keine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts |
| Stichwort: | keine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts |
| Leitsatz: | Gesetz: §§ 104, 126 ZPO Leitsatz: Erfolgt die Festsetzung gegenüber der kostenpflichtigen Partei zugunsten des mittellosen Prozeßgegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts, so wird die kostenpflichtige Partei dadurch nicht beschwert. OLG Hamm, Beschluß vom 22.02.2001 - 23 W 13/01 - |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 13/01 | |
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