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JuraForum.deUrteileSchlagwörterKkeine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts 

keine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts

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OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 13/01 vom 22.02.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:keine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts
Stichwort:keine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts
Leitsatz:Gesetz:

§§ 104, 126 ZPO

Leitsatz:

Erfolgt die Festsetzung gegenüber der kostenpflichtigen Partei zugunsten des mittellosen Prozeßgegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts, so wird die kostenpflichtige Partei dadurch nicht beschwert.

OLG Hamm, Beschluß vom 22.02.2001 - 23 W 13/01 -
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 13/01




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